Die Krankenhaus Agatharied KU aus Hausham ist im Handelsregister München unter der Nummer HRA 114949 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Krankenhaus Agatharied KU ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Betrieb des Krankenhauses Agatharied sowie der zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe gemäß Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaats Bayern (Aufgabenübertragung) einschließlich Forschung und Lehre; die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten Gesundheitsleistungen und Leistungen der ambulanten und stationären Pflege, insbesondere der Rehabilitation und der Prävention (Aufgabenübertragung); Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 51 Abs. 1 LkrO erlässt der Landkreis einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Der Vorstand besteht aus einer Person. Vom Verwaltungsrat können ein oder mehrere stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Vorstand leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich, sofern nicht gesetzlich oder durch die Unternehmenssatzung etwas anderes bestimmt ist. Die Mitglieder des Vorstandes haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. Sind mehrere Mitglieder des Vorstands bestellt, sind diese nur in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied des Vorstands oder einem Prokuristen zur Vertretung des Kommunalunternehmens befugt, sofern der Verwaltungsrat nicht eine andere Vertretungsregelung für den Vorstand bestimmt. Der Verwaltungsrat entscheidet über: Festlegung und Änderung der Unternehmensstrategie, wesentliche Änderungen des Betriebsumfangs des Kommunalunternehmens, soweit diese Auswirkungen auf den Krankenhausplan des Freistaats Bayern haben, insbesondere die Eröffnung oder die Schließung von Abteilungen im Rahmen der durch diese Unternehmenssatzung ( 2 Abs. 1) übertragenen Aufgaben, Errichtung anderer Unternehmen und Beteiligungen des Kommunalunternehmens an anderen Unternehmen, die vollständige oder teilweise Veräußerung von Beteiligungen und die Änderung der Rechtsform oder Aufgaben von Beteiligungen, Bestellung und Abberufung aus wichtigem Grunde der Vorstandmitglieder und deren Stellvertreter, Regelung der Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder, Erteilung von Prokura sowie Befreiungen von § 181 BGB, Abschluss, Änderung und Beendigung vön Anstellungsverträgen und Versorgungszusagen zugunsten der Vorstandmitglieder, deren Stellvertreter und der Chefärzte, Feststellung und Änderung des Wirtschafts-, Stellen- und Finanzplans, Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung des Vorstands, Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung eines Sonderprüfers zu einzelnen, nicht von der Jahresabschlussprüfung erfassten Gegenständen, Rückzahlung von Eigenkapital an den Landkreis Miesbach, Auftragsvergaben, Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall, bei Dauerschuldverhältnissen die Gesamtverpflichtung über die Laufzeit hinweg, den Betrag von 100.000 € (inkl. USt) überschreitet, sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter ihrem Wert und die Verpflichtung hierzu, sofern sie nicht im geltenden Wirtschaftsplan enthalten sind. Aufnahme von Darlehen sowie Abschluss von kreditähnlichen Verpflichtungen im Sinne von Art. 66 LKrO die im Einzelfall, bei Dauerschuldverhältnissen die Gesamtverpflichtung über die Laufzeit hinweg, den Betrag von 50.000 € (inkl; Ust) überschreiten, sofern sie nicht im geltenden Wirtschaftsplan enthalten sind, Gewährung von Darlehen, Abschluss von Vergleichen über Ansprüche sowie Verzicht auf Ansprüche, soweit sie im Einzelfall einen Wert Von 50.000€ übersteigen, Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Darlehen an Vorstandsmitglieder, deren Stellvertreter und an Mitarbeiter, die mit diesen verwandt oder verschwägert sind, Abschluss und Änderung von öffentlich-rechtlichen Verträgen (z.B. Zweckvereinbarungen), Weisungen an ein Vorstandsmitglied, Beitritt zu Arbeitgeberverbänden, die eine Tarifbindung zur Folge haben, und Zusatzversorgungseinrichtungen sowie den Austritt, Berufung des Ärztlichen Direktors oder des ärztlichen Direktoriums Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Verordnungen gemäß § 2 Abs. 3. Der Vorstand bedarf für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Kommunalunternehmens hinausgehen, der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrats.' Die Krankenhaus Agatharied KU weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).