Krankenhaus Malchin GmbH, Malchin (Basedower Straße 33, 17139 Malchin). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers - Evangelische Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH am 04.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Krankenhaus Malchin GmbH, Malchin (Basedower Straße 33, 17139 Malchin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2007 mit der Evangelischen Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Neubrandenburg (AG Neubrandenburg HRB 2467) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Krankenhaus Malchin GmbH, Malchin (Basedower Straße 33, 17139 Malchin). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Edel, Monika, Neukalen, * ‒.‒.‒‒.