Krankenhaus Mara gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bielefeld (Saronweg 46, 33617 Bielefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft Evangelisches Krankenhaus Bielefeld gGmbH (HRB 30169 Amtsgericht Bielefeld) am 9.9.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Krankenhaus Mara gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bielefeld (Saronweg 46, 33617 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2005 mit der Evangelisches Krankenhaus Bielefeld gGmbH mit Sitz in Bielefeld (HRB 30169 Amtsgericht Bielefeld) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.