Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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Einzelprokura:
Borgerding, Yvonne, Vechta, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.04.2024
Schumacher |
17 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Conrad, Claudia Beate, Münster, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
große Hackmann, Michael, Damme, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
01.03.2024
Schumacher |
HRB 200910: Krankenhaus St. Elisabeth gemeinnützige GmbH Damme, Damme, Lindenstraße 3-7, 49401 Damme. Prokura erloschen: Cämmerer, Markus, Bramsche, * ‒.‒.‒‒; Macke, Elisabeth, Damme, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200910: Krankenhaus St. Elisabeth gemeinnützige GmbH Damme, Damme, Lindenstraße 3-7, 49401 Damme. Bestellt als Geschäftsführer: Conrad, Claudia Beate, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Pohlmann, Martin, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200910: Krankenhaus St. Elisabeth gemeinnützige GmbH Damme, Damme, Lindenstraße 3-7, 49401 Damme. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2021 mit der Kardinal von Galen Kliniken gemeinnützige GmbH mit Sitz in Damme (Amtsgericht Oldenburg HRB 207083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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