Krankenhaus-Kooperation Neunkirchen - St. Wendel GmbH, Ottweiler, Hohlstraße 2-4, 66564 Ottweiler.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 mit der Marienhauskliniken im Landkreis Neunkirchen GmbH mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 43779) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.08.2010 wirksam geworden. Geschäftsanschrift: Hohlstraße 2-4, 66564 Ottweiler.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Saarbrücken
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