HRB 26709: Krankenpflegedienst Kniebeler GmbH, Heiligenhaus, Am Rathaus 4, 42579 Heiligenhaus. Bestellt als Geschäftsführer: Tillmann, Jennifer, Velbert, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 26709: Krankenpflegedienst Kniebeler GmbH, Heiligenhaus, Am Rathaus 4, 42579 Heiligenhaus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2015. Geschäftsanschrift: Am Rathaus 4, 42579 Heiligenhaus. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kniebeler, Stefan, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒; Kniebeler, Gabriele, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kniebeler, Stefan, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Krankenpflegedienst Kniebeler e.K. mit Sitz in Heiligenhaus (Amtsgericht Wuppertal HRA 24131) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.