Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Einzelprokura:
Neunz, Susanne, Nebra, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.09.2022
Garbe |
HRB 24499: Krankenpflegedienst Waltraud Heine GmbH, Querfurt, Merseburger Str. 36, 06268 Querfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heine, Waltraud, Querfurt OT Lodersleben, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Heine, Rainer, Querfurt-Lodersleben, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24499: Krankenpflegedienst Waltraud Heine GmbH, Querfurt, Merseburger Str. 36, 06268 Querfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Heine, Jacqueline, Bad Bibra, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24499: Krankenpflegedienst Waltraud Heine GmbH, Querfurt, Merseburger Str. 36, 06268 Querfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Einzelunternehmens "Krankenpflegedienst Heine e.K." mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5248) sowie um weitere 100,00 EUR auf 25.200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Einzelunternehmens "Tagespflege Heine e.K." mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5249) jeweils aus dem Vermögen der Inhaberin Waltraud Heine, Querfurt OT Lodersleben, * ‒.‒.‒‒, und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen der Inhaberin Waltraud Heine, Querfurt OT Lodersleben, * ‒.‒.‒‒, die von ihr betriebenen Unternehmen "Krankenpflegedienst Heine e.K." mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5248) und "Tagespflege Heine e.K. "mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5249) gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.07.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 übernommen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24499: Krankenpflegedienst Waltraud Heine GmbH, Querfurt, Merseburger Str. 36, 06268 Querfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Einzelunternehmens "Krankenpflegedienst Heine e.K." mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5248) sowie um weitere 100,00 EUR auf 25.200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Einzelunternehmens "Tagespflege Heine e.K." mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5249) jeweils aus dem Vermögen der Inhaberin Waltraud Heine, Querfurt OT Lodersleben, * ‒.‒.‒‒, und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen der Inhaberin Waltraud Heine, Querfurt OT Lodersleben, * ‒.‒.‒‒, die von ihr betriebenen Unternehmen "Krankenpflegedienst Heine e.K." mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5248) und "Tagespflege Heine e.K. "mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRA 5249) gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.07.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 übernommen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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