VR 230257: Krankenpflegeverein Jesingen e.V., Kirchheim unter Teck (c/o Werner Klein, Im Böckeler 14, 73230 Kirchheim unter Teck). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.01.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
VR 230257: Krankenpflegeverein Jesingen e.V., Kirchheim unter Teck (c/o Werner Klein, Im Böckeler 14, 73230 Kirchheim unter Teck). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Verein "Förderverein Diakoniestation Teck e.V.", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart VR 722776) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.