Krankenpflegeverein Syrgenstein, eingetragener Verein, Syrgenstein (Ringstraße 30, 89428 Syrgenstein). Der Verein wurde am 31.01.2007 in das Vereinsregister eingetragen (Amtsgericht Augsburg VR 200197). Damit ist die Verschmelzung wirksam.
Krankenpflegeverein Syrgenstein, eingetragener Verein, Syrgenstein (Ringstraße 30, 89428 Syrgenstein). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2006 sowie der Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 14.11.2006 und 21.11.2006 mit dem Krankenpflegeverein Zöschingen eingetragener Verein mit dem Sitz in Zöschingen (Amtsgericht Augsburg VR 30273) zur Gründung eines neuen Vereins verschmolzen. Der neu gegründete Verein wird als Verein zur Förderung der ambulanten Krankenpflege in Syrgenstein und Zöschingen e.V. mit dem Sitz in Syrgenstein geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.