HRB 6758: Krauß Electronic-Support GmbH, Salzkotten, Franz-Kleine-Str. 18, 33154 Salzkotten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Müller-Elektronik GmbH & Co. KG am 01.02.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6758: Krauß Electronic-Support GmbH, Salzkotten, Franz-Kleine-Str. 18, 33154 Salzkotten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.12.2017 mit der Müller-Elektronik GmbH & Co. KG mit Sitz in Salzkotten (Amtsgericht Paderborn HRA 1914) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6758: Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krauß, Dieter, Paderborn, * ‒.‒.‒‒.
Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Metzner, Sylvia, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒.
Krauß Electronic-Support GmbH, Delbrück, Brücknerstr. 6, 33129 Delbrück.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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