HRB 27421: Krauß Event GmbH, Zwickau, Uhdestraße 23, 08056 Zwickau. Prokura erloschen: Golze, Ismena, Wildenfels OT Härtensdorf, * ‒.‒.‒‒; Hempel, Jörg, Zwickau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27421:Krauß Event GmbH, Zwickau, Uhdestraße 23, 08056 Zwickau.Prokura erloschen: Hergesell, Nico, Zwickau, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hempel, Jörg, Zwickau, * ‒.‒.‒‒.
Krauß Event GmbH, Zwickau, Uhdestraße 23, 08056 Zwickau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2012. Geschäftsanschrift: Uhdestraße 23, 08056 Zwickau. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, Übernahme von Kooperationspartnerschaften, insbesondere im Bereich Veranstaltungsmanagement, sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krauß, Matthias, Werdau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Golze, Ismena, Wildenfels, * ‒.‒.‒‒; Hergesell, Nico, Zwickau, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung der Krauß Event AG mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 20018).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.