Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Holtsch, Patrick, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.05.2024
Bartels |
HRB 205716: Kraul & Wilkening u. Stelling GmbH, Hannover, Lohweg 39, 30559 Hannover. Prokura erloschen: de Biolley, Hubert Edouard Louis Vicomte, Pattensen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205716: Kraul & Wilkening u. Stelling GmbH, Hannover, Lohweg 39, 30559 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Pfendtner, Martin, Erkelenz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205716: Kraul & Wilkening u. Stelling GmbH, Hannover, Lohweg 39, 30559 Hannover. Prokura erloschen: Gerstmann, Günther, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Pinkau, Christian, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205716: Kraul & Wilkening u. Stelling GmbH, Hannover, Lohweg 39, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2016 mit der KWST International GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 208667) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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