Kraus GmbH, Hennef, Bergstraße 9-11, 53773 Hennef. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers Metzgerei Kraus e. K. (Amtsgericht Siegburg, HRA 5697) am 23.07.2013 wirksam geworden.
Kraus GmbH, Hennef, Bergstraße 9-11, 53773 Hennef. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Peter Kraus, Hennef, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Metzgerei Kraus e. K. mit Niederlassung in Hennef weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.