HRB 3930: Krause Grundstücksgesellschaft mbH, Lüdenscheid, Lösenbacher Str. 21, 58507 Lüdenscheid. Personenbezogene Daten geändert, nun: empfangsberechtigte Person: Kleingarn, Birgit Lina-Bucksath-Straße 9, 55122 Mainz.
HRB 3930: Krause Grundstücksgesellschaft mbH, Lüdenscheid, Lösenbacher Str. 21, 58507 Lüdenscheid. empfangsberechtigte Person: Kleingarn, Birgit Backhaushohl 14, 55128 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Krause, Ulrike, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3930: Krause Grundstücksgesellschaft mbH, Lüdenscheid, Lösenbacher Str. 21, 58507 Lüdenscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krause, Ulrike, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3930: Krause Grundstücksgesellschaft mbH, Lüdenscheid, Lösenbacher Str. 21, 58507 Lüdenscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Krause, Susanne, Mainz, * ‒.‒.‒‒ und Kleingarn Birgit, Mainz, * ‒.‒.‒‒
Krause Grundstücksgesellschaft mbH, Lüdenscheid (Wilhelmstr. 2 - 8, 58511 Lüdenscheid). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2008 mit der Grundstücksverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 3830) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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