HRB 746089: Krause Kunststoff GmbH, Cleebronn, Ruit 7, 74389 Cleebronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dietz, Simone, Gemmrigheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 746089: Krause Kunststoff GmbH, Cleebronn, Ruit 7, 74389 Cleebronn. Bestellt als Geschäftsführer: Dietz, Simone, Gemmrigheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Krause Kunststoff GmbH, Cleebronn, Ruit 7, 74389 Cleebronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2013. Geschäftsanschrift: Ruit 7, 74389 Cleebronn. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststofferzeugnissen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Krause, Jürgen, Lauffen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Kunststofftechnik" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krause GmbH", Cleebronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 320086) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 12.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.