HRB 7020: Krause-Biagosch GmbH, Bielefeld, Paul-Schwarze-Str. 5, 33649 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Nobbenhuis, Andre Hermann, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Schliekmann, Rüdiger, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Landhäuser, Carola, Melle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 7020: Krause-Biagosch GmbH, Bielefeld, Paul-Schwarze-Str. 5, 33649 Bielefeld. Prokura erloschen: Hahn, Eckhard, Steinhagen.
HRB 7020: Krause-Biagosch GmbH, Bielefeld, Paul-Schwarze-Str. 5, 33649 Bielefeld. Bestellt als Geschäftsführer: Nobbenhuis, Andre Hermann, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Schliekmann, Rüdiger, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüttgens, Thomas, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wessel, Hans-Jürgen, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beke-Bramkamp, Stefan, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Richter, Thomas, Bünde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7020: Krause-Biagosch GmbH, Bielefeld, Paul-Schwarze-Str. 5, 33649 Bielefeld. Der mit der Technoprint Gesellschaft für Informationstechnologie mbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 39938) (vormals: mit Sitz in Berlin - Amtsgericht Charlottenburg HRB 27423 B -) am 15.05.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Krause-Biagosch GmbH, Bielefeld, Paul-Schwarze-Str. 5, 33649 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der ANTIBEL Schall- und Umweltschutzanlagen GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 36576) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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