HRB 59285: Krautstein & Hampf Druck GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 39, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Krautstein & Hampf Druck GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 39, 40597 Düsseldorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 157/10) vom 30.08.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Krautstein & Hampf Druck GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 39, 40597 Düsseldorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Krautstein, Hermann-Josef, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Krautstein & Hampf Druck GmbH, Düsseldorf (Kapeller Straße 39, 40597 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2008. Gegenstand: Das Betreiben einer Druckerei, insbesondere einer Offset-Druckerei, und alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie insbesondere Graphik-Design, Photosatz und Reprographie. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hampf, Gerhard, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Krautstein, Hermann-Josef, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Krautstein Druck GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 4100) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass der Formwechsel seine Erfüllung gefährdet.