HRB 713571: Kreativ-Montage Heimburger GmbH, Teningen, Am Faschinad 1, 79331 Teningen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Meißenheim. Neue Geschäftsanschrift: Kürzeller Oberdorfstraße 27 A, 77974 Meißenheim.
HRB 713571: Kreativ-Montage Heimburger GmbH, Teningen, Am Faschinad 1, 79331 Teningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2015 mit Änderung vom 04.09.2015. Geschäftsanschrift: Am Faschinad 1, 79331 Teningen. Gegenstand: Küchenmontagen und Montagearbeiten jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Heimburger, Karl-Heinz Wilhelm, Teningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Heimburger, Karl-Heinz Wilhelm, Teningen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Karl-Heinz Heimburger Küchenmontage e. K.", Teningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704243) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 12.08.2015, ergänzt am 04.09.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.