HRB 19282: Kreativfilm GmbH, Meerbusch, Meerbuscher Straße 72, 40670 Meerbusch. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Meerbuscher Straße 72, Haus 6, 40670 Meerbusch.
HRB 19282: Kreativfilm GmbH, Meerbusch, Düsseldorfer Straße 93, 40667 Meerbusch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Meerbuscher Straße 72, 40670 Meerbusch.
HRB 19282: Kreativfilm GmbH, Meerbusch, Düsseldorfer Straße 93, 40667 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12. Mai 2017. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 93, 40667 Meerbusch. Gegenstand: Marketing-Leistungen für Unternehmen und Privatpersonen, u.a. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Dienstleistungen im Bereich Videoproduktionen sowie die Ausführung von Fotografiearbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Rusch, Carsten, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung als Gesamtheit der Kreativfilm e.K. mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRA 7545 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12. Mai 2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12. Mai 2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.