HRA 202045: KreisWirtschaftsBetriebe Goslar - Eigenbetrieb des Landkreises Goslar, Goslar, Bornhardtstraße 13, 38644 Goslar. Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 06.12.2021 die Änderung der Betriebssatzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Betriebsleiter vertritt den Betrieb in dem ihm durch die Satzung zugewiesenen Geschäftsbereich allein. Im übrigen vertritt der Landrat den Eigenbetrieb. Nicht mehr Landrat: Brych, Thomas, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Betriebsleiter Finanzen: Weiland, Ulrich, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Infolge der Umbenennung des Amtes durch Änderung der Satzung nicht mehr "Betriebsleiter Operativ", sondern nun: Betriebsleiter: Ebert, Thomas, Bad Harzburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Landrat: Dr. Saipa, Alexander, Goslar OT Jerstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202045: KreisWirtschaftsBetriebe Goslar, Goslar, Bornhardtstraße 13, 38644 Goslar. Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 09.12.2019 die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: KreisWirtschaftsBetriebe Goslar - Eigenbetrieb des Landkreises Goslar. Nicht mehr Betriebsleiter: Waler, Thomas, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Betriebsleiter Deponien: Walter, Thomas, Goslar, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202045: KreisWirtschaftsBetriebe Goslar, Goslar (Bornhardtstraße 13, 38644 Goslar). HRA Juristische Person. Satzung vom 01.01.2015 mit Änderung vom 05.05.2015. Unternehmensgegenstand: Das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Zwischenlagern, Umladen, Verwerten und Abladen von Abfällen, das Befördern und Behandeln von Deponiesickerwasser sowie das Sammeln, Befördern und Behandeln von Fäkalschlammen aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Klein- und Gruppenkläranlagen sowie abflusslose Sammelgruben nach § 97 Abs. 2 Nds. Wassergesetz in der geltenden Fassung). Der Eigenbetrieb darf im Rahmen des § 136 NkomVG und der jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften weitere Aufgaben im Abfallwirtschaftsbereich übernehmen. Der Eigenbetrieb nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Landkreises Goslar als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 1 Nds. Abfallgesetz (NAbfG) vom 14.07.03 (Nds. GVBl. S 273) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 17 und 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der jeweils geltenden Fassung in vollem Umfang wahr. Der Eigenbetrieb übernimmt für den Landkreis Goslar die Aufgaben des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsiches Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) vom 02.12.2007 (Nds. GVBl. S. 473) in der jeweils geltenden Fassung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben errichtet und unterhält der Eigenbetrieb Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 4 NRettDG, soweit er dazu befugt ist. Der Eigenbetrieb kann auch andere Aufgaben und weitere Dienstleistungen für den Landkreis Goslar und die kreisangehörigen Kommunen übernehmen bzw. erbringen. Der Eigenbetrieb kann sich zur Erfüllung seine Aufgaben anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder der Betriebsleiter vertritt seinen durch Geschäftsordnung zugewiesenen Geschäftsbereich allein. Im übrigen vertritt der Landrat den Eigenbetrieb. Bestellt als Betriebsleiter Finanzen: Weiland, Ulrich, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Betriebsleiter Operativ: Ebert, Thomas, Bad Harzburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Betriebsleiter Deponien: Walter, Thomas, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Landrat: Brych, Thomas, Goslar, * ‒.‒.‒‒.