GnR 160: Kreisbaugenossenschaft Waldbröl. eingetragene Genossenschaft, Waldbröl (Bröhlbahnstraße 33, 51545 Waldbröl). Vorstand: Suing, Robert Fabian, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vertreterin: Bender, Helga, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒.
GnR 160: Kreisbaugenossenschaft Waldbröl. eingetragene Genossenschaft, Waldbröl (Brölbahnstr. 33, 51545 Waldbröl). Die Generalversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand), in § 24 (Aufsichtsrat) und in § 32 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Von Amts wegen berichtigt: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG. betreiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Lfd. Nr. 2 Sp. 3 von Amts wegen berichtigt: Der Geschäftsanteil beträgt 255,65 EUR. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 1 Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen wurde, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme 1 weiteren Geschäftsanteils zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 50.
GnR 160: Kreisbaugenossenschaft Waldbröl. eingetragene Genossenschaft, Waldbröl (Brölbahnstr. 33, 51545 Waldbröl). Die Generalversammlung vom 14.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) beschlossen.
GnR 160: Kreisbaugenossenschaft Waldbröl. eingetragene Genossenschaft, Waldbröl (Brölbahnstr. 33, 51545 Waldbröl). Die Generalversammlung vom 30.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) beschlossen.