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a)
Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell
GmbH
b)
Cochem
Geschäftsanschrift:
Endertplatz 2, 56812 Cochem
c)
Gegenstand der Gesellschaft ist die
Erbringung von Dienstleistungen jeder Art
zur Energieversorgung aus regenerativen
Energien, der Erstellung und Umsetzung
von Konzepten einer effizienten
Energienutzung, sowie der
Energiebewirtschaftung. Der Gegenstand
der Gesellschaft erfasst auch die Planung
von Anlagen zur Energieversorgung aus
regenerativen Energien. Darüber hinaus ist
Gegenstand des Unternehmens die
Beteiligung an Projektgesellschaften, die
die Finanzierung und den Bau und Betrieb
von Anlagen gemäß Satz 2 wahrnehmen.
Dabei kann das Unternehmen auch die
Betriebsführung, Verwaltung und
Übernahme der persönlichen Haftung
dieser Projektgesellschaften übernehmen.
Das Unternehmen kann sich zudem an
Unternehmen beteiligen, die den Vertrieb
von erneuerbarer Energie zum Gegenstand
haben.
Sofern im Gebiet der Gesellschafter deren
Anstalten des öffentlichen Rechts (AÖR)
zum Zwecke der Energieversorgung tätig
sind, übernimmt die KEG primär eine
Unterstützungsfunktion, um auch größere
Projekte gemeinsam umsetzen zu können.
Das Tätigwerden der AÖR beschränkt sich
auf den örtlichen Wirkungskreis. Das
Tätigwerden der KEG hingegen betrifft
einen überörtlichen Wirkungskreis und
somit eine energiewirtschaftliche
Betätigung, die aufgrund der
wirtschaftlichen Notwendigkeit und
Komplexität über die
Verbandsgemeindegrenzen hinausgeht. So
soll die KEG in Projektgesellschaften primär
in der Rolle des Komplementärs
übernehmen, während den örtlichen AÖR
die Möglichkeit offen steht, sich an diesen
Projekten als Kommanditist zu beteiligen.
Insofern werden eine Konkurrenz zwischen
örtlichen AÖR und der KEG sowie
Doppelstrukturen vermieden und
gleichzeitig eine klare Aufgabenabgrenzung
gewährleistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche
zur Erreichung des
Unternehmensgegenstandes
zweckdienlichen Geschäfte durchzuführen,
sich an anderen Unternehmen zu beteiligen,
solche Unternehmen zu erwerben oder zu
gründen, sowie Zweigniederlassungen zu
errichten und Vereinbarungen über eine
Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen,
soweit dies mit dem Gegenstand des
Unternehmens zusammenhängt oder ihm
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet ist.
Ergänzend zu diesem Gesellschaftsvertrag
gelten die Vorschriften der
Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO) in
Verbindung mit der Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz (GemO) über die
wirtschaftliche Betätigung der Landkreise
und Gemeinden in ihrer jeweils geltenden
Fassung (Drittes Kapitel LKO, Fünftes
Kapitel, 3. Abschnitt GemO). |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fischer, Falko, Zell, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2022 |
a)
02.01.2023
Haase
b)
Fall 1 |