Kreisfachaussschuß Kegeln Delitzsch e.V., Delitzsch, (Samuelisdamm 12c, 04838 Eilenburg).Die Verschmelzung zur Neugründung wurde am 29.09.2010 in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins (Amtsgericht Torgau VR 477) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem.§ 19 Abs.2 S.2 UmWG. Dieser Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen gilt: Den Gläubigern des Vereins "Kreisfachausschuß Kegeln Delitzsch e.V." mit Sitz in Delitzsch ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister des nach § 19 Abs.3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.
Kreisfachausschuß Kegeln Delitzsch e.V., Delitzsch, (Samuelisdamm 12 c, 04838 Eilenburg).Dieser Verein ist verschmolzen zur Neugründung aufgrund des Verschmelzungsvertrages von 06.07.2010 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine (Amtsgericht Eilenburg VR 548 und Amtsgericht Torgau VR 295) jeweils vom 05.06.2010. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins wirksam. Als nicht eingetragen gilt: Den Gläubigern des Vereins "Kreisfachausschuß Kegeln Delitzsch e.V." mit Sitz in Delitzsch ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister des nach § 19 Abs.3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.
Kreisfachausschuß Kegeln Delitzsch e.V., Delitzsch, (Samuelisdamm 12 c, 04838 Eilenburg).Den Gläubigern des Vereins "Kreisfachausschuß Kegeln Delitzsch e.V." mit Sitz in Delitzsch ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister des nach § 19 Abs.3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.