Kreisfachverband KegelnTorgau/ Oschatz e.V., Torgau/ Oschatz, (Bethauer Straße 15, 04886 Großtreben-Zwethau OT Großtreben).Die Verschmelzung dieses Vereins mit dem Verein Kreisfachausschuß Kegeln Delitzsch e.V. (AG Eilenburg VR 548) durch Neugründung des Vereins Kreisfachverband Nordsachsen e.V. wurde am 29.09.2010 in das Vereinsregister eingetragen (AG Torgau VR 477).Hier von Amts wegen erloschen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.mit Hinweis auf das Gläubigerschutzrecht:als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung durch Neugründung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung mit Neugründung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kreisfachverband KegelnTorgau/ Oschatz e.V., Torgau/Oschatz, (Bethauer Straße 15, 04886 Großtreben-Zwethau OT Großtreben).Der Verein Kreisfachverband Kegeln Torgau/ Oschatz e.V. mit Sitz in Torgau/ Oschatz ist zusammen mit dem Verein Kreisfachausschuß Kegeln e.V. mit Sitz in Delitzsch (Registerblatt: Amtsgericht Eilenburg VR 548) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2010 und des Beschlusses des Verbandstages des Kreisfachverbandes Kegeln Torgau/ Oschatz e.V. vom 05.06.2010 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Kreisfachausschusses Kegeln e.V. vom 05.06.2010 auf den neu gegründeten Kreisfachverband Kegeln Nordsachsen e.V. als übernehmender Verein im Wege der Verschmelzung durch Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister wirksam.mit Hinweis auf das Gläubigerschutzrecht:Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern des Verein ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung durch Neugründung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung mit Neugründung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kreisfachverband KegelnTorgau/Oschatz e.V., Torgau/Oschatz, (Bethauer Straße 15, 04886 Großtreben-Zwethau OT Großtreben).mit Hinweis auf das Gläubigerschutzrecht:Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung durch Neugründung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung mit Neugründung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.