Kreisfußballverband Nordvorpommern e. V., Grimmen, (Vogelsangstraße 10, 18437 Stralsund).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Fußballverband Nordvorpommern/Rügen e.V., Stralsund (Amtsgericht Stralsund VR 10018) am 02.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kreisfußballverband Nordvorpommern e. V., Grimmen (Vogelsangstraße 10, 18437 Stralsund). Der Verein ist durch Verschmelzungsvertrag vom 28.03.2008 und Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung vom 29.05.2008 als übertragender Rechtsträger mit den neu gegründeten Verein Fussballverband Nordvorpommern/Rügen e.V. mit Sitz in Stralsund als übernehmender Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmnelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Diese Recht stehe ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet sind.