Der neu gegründete Verein Kreisjugendring Erzgebirge e.V. wurde am 09.10.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stollberg (VR 909) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2. S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins Kreisjugendring Mittleres Erzgebirge e.V. ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
Stollberg
Marienberg
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Marienberg
Rechtsform: eV