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Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V., Zschorlau (VR 282) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
August-Bebel-Str. 42
08321 Zschorlau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 282
Amtsgericht: Aue
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V. aus Zschorlau war im Handelsregister Aue unter der Nummer VR 282 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.09.2009
Löschung

Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V., Schneeberg (c/o Rene Förster, August-Bebel-Straße 42, 08321 Zschorlau). Der neu gegründete Verein Kreisjugendring Erzgebirge e.V. wurde am 09.10.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stollberg (VR 909) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins Kreisjugendring Erzgebirge e.V. ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.09.2009
Veränderung

Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V., Schneeberg (c/o Rene Förster, August-Bebel-Straße 42, 08321 Zschorlau). Dieser Verein ist mit den Vereinen Kreisjugendring Stollberg e.V. (Amtsgericht Stollberg, VR 267), Kreisjugendring Annaberg e.V. (Amtsgericht Annaberg, VR 253) und Kreisjugendring Mittleres Erzgebirge e.V. (Amtsgericht Marienberg, VR 186) verschmolzen zur Neugründung des Vereins Kreisjugendring Erzgebirge e.V. mit Sitz in Stollberg auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2008 (URNr. 432/2008 Notar Edgar P. Nahrath in Aue) und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.04.2008. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung des neu gegründeten Vereines Kreisjugendring Erzgebirge e.V. mit Sitz in Stollberg in das Vereinsregister. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins Kreisjugendring Westerzgebirge (KJR) e.V. ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.09.2009
Registervorgang

Löschung 27.10.2009