HRB 8226 NP: Kreiskrankenhaus Prignitz Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH, Perleberg, Dobberziner Straße 112, 19348 Perleberg. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 8226 NP: Kreiskrankenhaus Prignitz Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH, Perleberg, Dobberziner Straße 112, 19348 Perleberg. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 8226 NP: Kreiskrankenhaus Prignitz Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH, Perleberg, Dobberziner Straße 112, 19348 Perleberg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 8226 NP: Kreiskrankenhaus Prignitz Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH, Perleberg, Dobberziner Straße 112, 19348 Perleberg. Gegenstand: Förderung der Erziehung und der Berufsbildung, Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Ausbildung von Nachwuchskräften sowie durch Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht, insbesondere durch den Betrieb von staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen und durch Kurse und Vortragsveranstaltungen im Bereich des Gesundheitswesens. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr), § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 7 (Organe der Gesellschaft), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 12 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtszeit), § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 14 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 15 (Wirtschaftsplan, Finanzplan), § 16 (Jahresabschluss, Lagebericht), § 18 (Beendigung der Gesellschaft), § 19 (Gründung und Übernahme von Tochtergesellschaften sowie die Beteiligung an Unternehmen und Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften) und § 21 (Gründungskosten).