Kreisschützenverband Ludwigslust e. V., Ludwigslust, (Grüner Weg 50, 19288 Ludwigslust).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Kreisschützenverband Ludwigslust-Parchim e. V., Parchim wurde am 16.10.2012 in das Vereinsregister dieses aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Parchim VR 190) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 II 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Kreisschützenverband Ludwigslust e. V., Ludwigslust, (Marktplatz 2b, 19294 Neu Kaliß).Spalte 4: b) Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem (übernehmenden) Verein Kreitsschützenbund Ludwigslust-Parchim e. V. in Parchim (Amtsgericht Parchim 9 VR 190) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2012 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.03.2012 sowie des Beschlusses des übernehmenden Vereins vom 20.04.2012. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.