Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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b)
Durch Beschlüsse der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbands Radevormwald-Hückeswagen und
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die
Kreissparkasse Köln - beide vom 19.12.2022 - wurde die
Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen (Amtsgericht Köln,
HRA 16644) mit der Kreissparkasse Köln vereinigt. Die
Vereinigung erfolgte gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 2. Fall des
Sparkassengesetzes Nordrhen-Westfalen (Sparkassengesetz -
SpkG) vom 18.11.2008 - in der aktuell gültigen Fassung - im
Wege der Aufnahme durch die Kreissparkasse Köln mit Wirkung
zum 01.08.2023. |
a)
21.11.2023
Gleissner |
HRA 15033: Kreissparkasse Köln, Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln. Nicht mehr Vorstand: Schmitz, Wolfgang*, Lohmar, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als: Vorstand: Henkel, Andree, Troisdorf-Sieglar, * ‒.‒.‒‒.
HRA 15033: Kreissparkasse Köln, Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln. Bestellt als stellvertredendes Vorstandsmitglied: Steinbach, Marco, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRA 15033: Kreissparkasse Köln, Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln. Nicht mehr Vorstand: Dr. Tiedeken, Klaus, Pulheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als stellvertretendes Vorstandsmitglied: Henkel, Andree, Troisdorf Sieglar, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, bestellt als Vorstand: Weidenfeller, Jutta, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒.
HRA 15033: Kreissparkasse Köln, Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln. Durch Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln vom 19.12.2018 und des Rates der Stadt Bad Honnef vom 13.12.2018 wurde die Stadtsparkasse Bad Honnef (AG Siegburg, HRA 3768) mit der Kreissparkasse Köln vereinigt. Die Vereinigung erfolgte gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 2.Fall des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz -SpKG-) in der Fassung vom 18.November 2008 (GV.NRW.S 966) im Wege der Aufnahme durch die Kreissparkasse Köln. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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