Kreissportbund Riesa-Großenhain e.V., Riesa (Rudolf-Breitscheid-Str. 40, 01587 Riesa). Die Verschmelzung mit dem Kreissportbund Meißen e.V. wurde am 19.02.2009 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Meißen VR 228) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Kreissportbund Riesa-Großenhain e.V., Riesa, (Rudolf-Breitscheid-Str. 40, 01587 Riesa). Der Verein ist durch Verschmelzungsvertrag vom 07.08.2008 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung der beteiligten Vereine vom 27.09.2008 auf den Kreissportbund Meißen e.V. mit Sitz in Meißen (Amtsgericht Meißen, VR 228) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Rechts steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet ist.