Kreissportbund Sangerhausen e.V., Sangerhausen (Vor der blauen Hütte 22, 06526 Sangerhausen). Die Verschmelzung wurde am 14.04.2008 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal VR 47573).
Kreissportbund Sangerhausen e.V., Sangerhausen (Hallesche Str. 64, 06295 Sangerhausen). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2007 sowie des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 20.07.2007 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2007 mit dem Kreissportbund Mansfeld-Südharz e.V. mit Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal VR 47573) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.