Kreissportbund Stollberg/Erzgeb. e.V., Stollberg. Der durch Verschmelzung neu gegründete Verein \"Kreissportbund Erzgebirge e. V.\" wurde am 06.05.2009 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stollberg (VR 917) eingetragen. Der Verein \"Kreissportbund Stollberg/Erzgeb. e. V.\" ist damit erloschen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG.
Kreissportbund Stollberg/Erzgeb.e.V., Stollberg. Der Verein ist mit den Vereinen Kreissportbund Annaberg e.V. (Amtsgericht Annaberg,VR 57), Kreissportbund Stollberg/Erzgeb. e.V. (Amtsgericht Stollberg, VR 256) und Kreissportbund Aue/Schwarzenberg e.V. (Amtsgericht Aue, VR 383) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 09.12.2008, 05.12.2008, 04.12.2008 und 02.12.2008 auf den dadurch neu gegründeten Verein Kreissportbund Erzgebirge e.V. mit Sitz in Stollberg im Wege der Verschmelzung durch Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des neuen Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten.Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.