Kreisverband Fußball (KVF) Chemnitzer Land e. V., Glauchau, (c/O Frank Langer, Hoffnung 64 a, 08371 Glauchau).Die Veröffentlichung zu Veränderungen (hier: Verschmelzung) zu AZ: VR 466 am 17.09.2010, 12.00 Uhr veröffentlicht - laut Angabe - durch das Amtsgericht Görlitz gehört richtigerweise zum Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.
Kreisverband Fußball (KVF) Chemnitzer Land e. V., Glauchau, (c/o Frank Langer, Hoffnung 64 a, 08371 Glauchau).Der Verein ist verscholzen mit dem Verein Kreisverband Fußball Westsachsen e. V. (VR 1301, AG Zwickau) durch Neugründung des Vereins Kreisverband Fußball Zwickau aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 11.06.2010 (UR 430/2010, Notar Joachim Busch, Zwickau), Beschluss des Verbandstages vom Kreisverband Fußball Westsachsen e. V. vom 11.06.2010 (UR 428/2010, Notar Joachim Busch, Zwickau) sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.06.2010 (UR 429/2010, Notar Joachim Busch, Zwickau). Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins wirksam. Dem Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen einer Frist von 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Mit Ablauf des Tages, an dem das letzte der die Bekanntmachung enthaltenen Blätter erschienen ist, gilt die Bekanntmachung als erfolgt.