Kreisverband Fußball Annaberg e.V., Wiesa, (Annaberger Straße 258, 09474 Crottendorf).Der neu gegründete Verein Kreisverband Fußball Erzgebirge e.V. wurde am 09.08.2010 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Aue (VR 897) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs.2 S.2 UmwG.Dieser Verein ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
Kreisverband Fußball Annaberg e.V., Wiesa, (Gutsweg 1 c, 09488 Wiesa).Der Verein ist mit den Vereinen Kreisverband Fußball "Mittleres Erzgebirge" e.V.(Amtsgericht Marienberg VR 786), Kreisverband Fußball Stollberg e.V. (Amtsgericht Stollberg VR 155) und Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V. (Amtsgericht Aue VR 603) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2010 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine Kreisverband Fußball Annaberg e.V.vom 10.06.2010, Kreisverband Fußball "Mittleres Erzgebirge" e.V. vom 21.06.2010, Kreisverband Fußball Stollberg e.V. vom 12.06.2010 und Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V. vom 19.06.2010 auf den dadurch neu gegründeten Verein Kreisverband Fußball Erzgebirge e.V. mit Sitz in Aue im Wege der Verschmelzung durch Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.