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Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V., Aue (VR 603) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Robert-Koch-Str. 20
08280 Aue
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 603
Amtsgericht: Aue
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V. aus Aue war im Handelsregister Aue unter der Nummer VR 603 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 14.09.2010
Löschung

Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V., Aue, (Robert-Koch-Str. 20, 08280 Aue).Der neu gegründete Verein Kreisverband Fußball Erzgebirge e.V. wurde am 09.08.2010 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Aue (VR 897) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S.2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.

Calendar 09.08.2010
Veränderung

Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V., Aue, (Robert-Koch-Strasse 20, 08280 Aue).Der Verein ist verschmolzen mit dem Verein Kreisverband Fußball Annaberg e.V. ( Amtsgericht Annaberg VR 541), Kreisverband Fußball Mittleres Erzgebirge e.V. ( Amtsgericht Marienberg VR 786), Kreisverband Fußball Stollberg e.V. ( Amtsgericht Stollberg VR 155) durch Neugründung des Vereins Kreisverband Fußball Erzgebirge e.V. ( Amtsgericht Aue VR 897) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2010, des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 19.06.2010 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Vereins Kreisverband Fußball Annaberg e.V. vom 10.06.2010, Kreisverband Fußball Mittleres Erzgebirge e.V. vom 21.06.2010 und Kreisverband Fußball Stollberg e.V. vom 12.06.2010. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn Sie binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung Ihrer Forderung gefährdet wird. Mit Ablauf des Tages, an dem das letzte der die Bekanntmachung enthaltenen Blätter erschienen ist, gilt die Bekanntmachung als erfolgt.

Historie 1

14.09.2010
Registervorgang

Löschung 14.09.2010