Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanau (Eugen-Kaiser-Straße 7, 63450 Hanau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreiswerke Gelnhausen GmbH (jetzt: Kreiswerke Main-Kinzig GmbH) am 24.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
63450 Hanau
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Amtsgericht: Hanau
Rechtsform: GmbH