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Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanau (HRB 1221) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Eugen-Kaiser-Str. 7
63450 Hanau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 1221
Amtsgericht: Hanau
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hanau war im Handelsregister Hanau unter der Nummer HRB 1221 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 07.07.2008
Löschung

Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanau (Eugen-Kaiser-Straße 7, 63450 Hanau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreiswerke Gelnhausen GmbH (jetzt: Kreiswerke Main-Kinzig GmbH) am 24.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.06.2008
Veränderung

Kreiswerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hanau (Eugen-Kaiser-Straße 7, 63450 Hanau). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kreiswerke Gelnhausen GmbH mit Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau HRB 11054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

07.07.2008
Registervorgang

Löschung 26.06.2008