Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
25.000,00 EUR |
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 23.09.2021
ist das Stammkapital um 25.000,00
EUR auf 25.000,00 EUR herabge-
setzt und der Gesellschaftsvertrag
geändert in § 4. |
a)
11.11.2022
Bruckmann |
HRB 195083 B: Firma / Name vormals: Kreowsky Gebäudreinigung GmbH, Berlin, Kaiser-Friedrich-Straße 47, 10627 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Kreowsky Gebäudereinigung GmbH
HRB 204365: Feuer & Holz GmbH, Gorleben, Streßelfeld 3, 29475 Gorleben. Berlin. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 47, 10627 Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg HRB 195083 B) verlegt.
HRB 195083 B: Kreowsky Gebäudreinigung GmbH, Berlin, Kaiser-Friedrich-Straße 47, 10627 Berlin. Firma: Kreowsky Gebäudreinigung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 47, 10627 Berlin; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Holz zu kaufen und zu verkaufen und Gebäudereinigung jeglicher Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kreowsky, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Lüchow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.11.2012 zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.02.2013 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.02.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Gorleben (Amtsgericht Lüneburg, HRB 204365) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital), § 14 (Bekanntmachungen); § 14 a (Gründungskosten) wurde gestrichen. Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Feuer & Holz AG mit Sitz in Gorleben (Amtsgericht Lüneburg, HRB 201317)
Feuer & Holz GmbH, Gorleben, Streßelfeld 3, 29475 Gorleben. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2012 mit Änderung vom 27.02.2013. Geschäftsanschrift: Streßelfeld 3, 29475 Gorleben. Gegenstand: Holz zu kaufen, zu lagern, zu bearbeiten und zu verkaufen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kreowsky, Klaus, Lüchow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Feuer & Holz AG mit Sitz in Gorleben (Amtsgericht Lüneburg HRB 201317) nach Maßgabe des Beschlusses der Anteilsinhaber vom 14.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.