HRB 14685: Kressert und Stahl Gesellschaft für Wohnungseigentums-Verwaltung und Wohnungsbau mbH, Schwabach, Bussardstr. 63, 91088 Bubenreuth. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 14685: Kressert und Stahl Gesellschaft für Wohnungseigentums-Verwaltung und Wohnungsbau mbH, Schwabach, Dietersdorfer Str. 10, 91126 Schwabach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bussardstr. 63, 91088 Bubenreuth. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kirschner-Kressert, Anna Klara, Bubenreuth, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Kressert, Johannes, Bubenreuth, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Kressert und Stahl Gesellschaft für Wohnungseigentums-Verwaltung und Wohnungsbau mbH, Schwabach, Dietersdorfer Str. 10, 91126 Schwabach.Geschäftsanschrift: Dietersdorfer Str. 10, 91126 Schwabach. Bestellt: Geschäftsführer: Kirschner-Kressert, Anna Klara, Bubenreuth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kressert und Stahl Gesellschaft für Wohnungseigentums-Verwaltung und Wohnungsbau mbH, Spalt (Dietersdorfer Str. 10, 91126 Schwabach). Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung das Stammkapital um 54.880,10 Euro auf 21.813,68 Euro herabgesetzt und zugleich eine Erhöhung desStammkapitals um 3.186,32 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 4 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Schwabach. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.