Kreuz Consulting Aktiengesellschaft, Hamburg, Mühlenkamp 14, 22303 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.07.2009 im Wege des Formwechsels in die Kreuz Consulting GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 110620) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 20.08.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kreuz Consulting Aktiengesellschaft, Hamburg, Mühlenkamp 14, 22303 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 26.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.03.2009 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 26.03.2009 mit der a) Rooster Aircraft Verwaltung GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6127 FL), b) Rooster Verwaltung GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6521 FL) und c) Szabries Beteiligungs GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 7321 FL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kreuz Consulting Aktiengesellschaft, Hamburg, Mühlenkamp 14, 22303 Hamburg.Bestellt Vorstand: Grün, Arne, Flensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Ehlert, Markus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Kreuz Consulting Aktiengesellschaft, Hamburg, Mühlenkamp 14, 22303 Hamburg.Geschäftsanschrift: Mühlenkamp 14, 22303 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.02.2009 mit der FINBURG Beteiligungs GmbH mit Sitz in Flensburg (AG Flensburg HRB 4628) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kreuz Consulting Aktiengesellschaft, Hamburg, (Mühlenkamp 14, 22303 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2008 mit der Verde Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Quickborn (AG Pinneberg HRB 7626 PI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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