Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
11 |
|
|
|
|
b)
Die vermögenslose Gesellschaft ist
auf Grund des § 394 FamFG von
Amts wegen gelöscht. |
a)
10.10.2023
Stach |
10 |
|
|
|
|
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Flens-
burg vom 03.05.2023 (AZ: 56 IN
130/11) nach Abhalten des Schluss-
termins und Vollzug der Schluss-
verteilung aufgehoben worden. |
a)
24.05.2023
Thomsen |
Kreuz Consulting GmbH, Flensburg, Lise-Meitner-Str. 14, 24941 Flensburg. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
Kreuz Consulting GmbH, Flensburg, Lise-Meitner-Str. 14, 24937 Flensburg, (w). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GW-Consult GmbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 7309 PI) - übertragender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Kreuz Consulting GmbH, Flensburg, Lise-Meitner-Str. 14, 24937 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GA Holding GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 5419 FL) - übertragender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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