HRB 509266:Kreuz GmbH, Meiningen, Gleimershäuser Straße 7, 98617 Meiningen OT Dreißigacker.Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Heizungs- und Sanitärinstallation sowie die Kälte- und Klimatechnik und Elektrotechnik.
HRB 509266:Kreuz GmbH, Meiningen, Berkeser Str. 9, 98617 Meiningen OT Dreißigacker.Änderung der Geschäftsanschrift: Gleimershäuser Straße 7, 98617 Meiningen OT Dreißigacker.
Kreuz GmbH, Meiningen, Berkeser Str. 9, 98617 Meiningen OT Dreißigacker. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2013. Geschäftsanschrift: Berkeser Str. 9, 98617 Meiningen OT Dreißigacker. Gegenstand des Unternehmens: Heizungs- und Sanitärinstallation sowie die Kälte- und Klimatechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kreuz, Silvio, Rhönblick, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Silvio Kreuz, Rhönblick, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Heizung Sanitär Klimatechnik Kreuz e.K." mit dem Sitz in Meiningen (Amtsgericht Jena HRA 503057) betriebenen Unternehmens. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.