Kreuzberger Lebensbrücke e.V., Freyung/Kreuzberg (Sonndorf, Schmidinger Str. 13, 94146 Hinterschmiding). Der Formwechsel wurde am 22.09.2006 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Passau HRB 7012).
Kreuzberger Lebensbrücke e.V., Freyung/Kreuzberg (Sonndorf, Schmidinger Str. 13, 94146 Hinterschmiding). Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2006 mit Nachtrag vom 25.08.2006 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die "Kreuzberger Lebensbrücke gGmbH" mit dem Sitz in Freyung beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers im Handelsregister. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.