HRB 19438: Krings Vorgebirgs Obstbau GmbH, Rheinbach, Meckenheimer Straße 33, 53359 Rheinbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KFL GmbH am 27.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 19438: Krings Vorgebirgs Obstbau GmbH, Rheinbach, Meckenheimer Straße 33, 53359 Rheinbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2021, geändert am 16.12.2021, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 29.11.2021 und 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.11.2021 und 16.12.2021 mit der KFL GmbH mit Sitz in Rheinbach (Amtsgericht Bonn HRB 13094) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19438: Krings Vorgebirgs Obstbau GmbH, Rheinbach, Meckenheimer Straße 33, 53359 Rheinbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 mit der Cremerius Obstbau GmbH mit Sitz in Rheinbach (Amtsgericht Bonn HRB 17322) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Krings Vorgebirgs Obstbau GmbH, Rheinbach, Meckenheimer Straße 33, 53359 Rheinbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2012. Geschäftsanschrift: Meckenheimer Straße 33, 53359 Rheinbach. Gegenstand: ist der Obstanbau im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krings, Wilfried, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.