Kristallerie Nachtmann GmbH, Zwiesel, Zwiesel (Theresienthal 51, 94227 Zwiesel).
Kristallerie Nachtmann GmbH, Zwiesel, Zwiesel (Theresienthal 51, 94227 Zwiesel). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der F.X. Nachtmann Bleikristallwerke GmbH mit dem Sitz in Neustadt a.d.Waldnaab (Amtsgericht Weiden HRB 413) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.