HRB 5348: Krohm Wassertechnik GmbH, Karlstein, Frankenstraße 7, 63791 Karlstein. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Krohm Wassertechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Karlstein (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 5933) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5933: Krohm Wassertechnik GmbH & Co. KG, Karlstein, Frankenstraße 7, 63791 Karlstein. (Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Leistungen und Service und Vertrieb im Bereich der Wassertechnik, Planung, Vertrieb und Montage von Enthärtungs- und Dosieranlagen sowie Kesselreinigungen und Schwimmbadwasseraufbereitung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Frankenstraße 7, 63791 Karlstein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Krohm Verwaltungs GmbH, Karlstein (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 14789), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Krohm Wassertechnik GmbH mit dem Sitz in Karlstein (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 5348).
Krohm Wassertechnik GmbH, Karlstein (Frankenstraße 7, 63791 Karlstein). Die Krohm Technische Handels- und Dienstleistungs-GmbH mit dem Sitz in Glattbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8773) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peter Krohm GmbH, Karlstein (Frankenstr. 7, 63791 Karlstein). Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 4 (Stammkapital) und 9 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Krohm Wassertechnik GmbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krohm, Peter, Techniker, Alzenau. Bestellt: Geschäftsführer: Krohm, Stefan, Glattbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
Peter Krohm GmbH, Alzenau 2 (Frankenstr. 7, 63791 Karlstein). Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2005 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Karlstein.