HRB 702713: Krone GmbH, Sulzburg, Hauptstraße 11, 79295 Sulzburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Harder, Stephan, Sulzburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Sixel, Hannes, Sulzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Krone GmbH, Sulzburg, (Hauptstraße 11, 79295 Sulzburg).Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 5 (Stimmrecht) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umwelt- und Denkmalschutzes sowie der Volksbildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Technologien und Wirtschaftsformen, die das ökologische Gleichgewicht nicht beeinträchtigen, sondern wieder herstellen und dauerhaft erhalten, sowie die Vermittlung von Informationen darüber durch Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen usw.; die Pflege und Unterhaltung des denkmalgeschützten Anwesens "Krone", Hauptstr. 11 in Sulzburg; Bildungsveranstaltungen, Seminare, Workshops und Ausstellungen. Daneben fördert die Gesellschaft den Umwelt- und Denkmalschutz auch durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte/ gemeinnützige Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden.
Krone GmbH, Sulzburg (Hauptstraße 11, 79295 Sulzburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2007 mit Änderungen vom 05.02.2008 und 29.05.2008. Gegenstand: Die Förderung des Umwelt- und Denkmalschutzes. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Förderung von Technologien und Wirtschaftsformen, die das ökologische Gleichgewicht nicht beinträchtigen, sondern wieder herstellen und dauerhaft erhalten, sowie die Vermittlung von Informationen darüber durch Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen u.s.w. b) die Pflege und Unterhaltung des denkmalgeschützten Anwesens "Krone", Hauptstr. 11 in Sulzburg. Daneben fördert die Gesellschaft den Umwelt- und Denkmalschutz auch durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte/gemeinnützige Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Dies Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Harder, Stephan, Sulzburg, * ‒.‒.‒‒; Schäfer, Katrin, Sulzburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Verein für Alternative Technologien und Produktionsformen", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i.Br. VR 1138) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.