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Krone Technology GmbH & Co. KG, Gevelsberg (HRA 6288)

Firmendaten

Anschrift
Hundeicker Str. 16
58285 Gevelsberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02332/62616
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 6288
Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Krone Technology GmbH & Co. KG aus Gevelsberg ist im Handelsregister Hagen unter der Nummer HRA 6288 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Krone Technology GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Krone Technology GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.08.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 20.08.2020
Löschung

HRB 6064: "Krone Technology GmbH", Gevelsberg, Hundeicker Straße 16, 58285 Gevelsberg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hagen, HRA 6288) am 17.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 17.08.2020
Neueintragung

HRA 6288: Krone Technology GmbH & Co. KG, Gevelsberg, Hundeicker Straße 16, 58285 Gevelsberg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hundeicker Straße 16, 58285 Gevelsberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Krone Verwaltungs GmbH, Gevelsberg (Amtsgericht Hagen HRB 11581), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Krone Technology GmbH", Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, HRB 6064) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.08.2020
Veränderung

HRB 6064: "Krone Technology GmbH", Gevelsberg, Hundeicker Straße 16, 58285 Gevelsberg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020 im Wege des Formwechsels in die Krone Technology GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, 3 AR 215/2020) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

20.08.2020
Registervorgang

Löschung 20.08.2020

17.08.2020
Firmenname geändert

alt:
Krone Technology GmbH

neu:
Krone Technology GmbH & Co. KG

Entscheideränderung

Eintritt
Krone Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter