Retail Concepts Aix GmbH, Würselen, (Adenauerstr. 10, 52146 Würselen).Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Retail Concepts Aix GmbH, Würselen (Adenauerstr. 10, 52146 Würselen).Nach Auflösung der Gesellschaft ist der bisherige Geschäftsführer Budding, Jan, Wijk bij Duurstede/Niederlande, * ‒.‒.‒‒ nunmehr Liquidator.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten
Retail Concepts Aix GmbH, Würselen (Adenauerstr. 20, 52146 Würselen). Die Gesellschaft ist durch gerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrages aufgelöst; gemäß § 144a Abs. 2 und 4 FGG, 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG von amts wegen eingetragen.
Retail Concepts Aix GmbH, Würselen (Adenauerstr. 20, 52146 Würselen).Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
Retail Concepts Aix GmbH, Würselen (Adenauerstr. 20, 52146 Würselen). Die Firma Retail Concepts Aix GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 12990) ist unter der dem Registergericht bekannten Anschrift nicht mehr zu erreichen. Auch der Geschäftsführer reagiert nicht auf gerichtliche Anfragen. Das Registergericht geht daher davon aus, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Würselen aufgegeben hat. Gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Gesellschaftssitz nicht mehr vorhanden ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird daher aufgegeben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung nachzuweisen, dass die Gesellschaft ihren Sitz tatsächlich in Würselen hat, d.h. das dort Geschäftsräume befindlich sind oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.
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