P.O.S. Creative Media GmbH, Berlin(Bouchéstr. 12, 12435 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 13.11.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 18829) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
P.O.S. Creative Media GmbH, Berlin(Bouchéstr. 12, 12435 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kronen achthundertneunundfünfzig GmbH & Co. Vorrats KG mit Sitz in Düsseldorf,Amtsgericht Düsseldorf, HRA 18829, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Kronen sechshundertvierunddreißig GmbH, Düsseldorf (Bouchéstraße 12, 12435 Berlin). Der Sitz ist nach Berlin (jetzt AG Charlottenburg HRB 98606 B, neue Firma: P.O.S. Creative Media GmbH) verlegt.
Kronen sechshundertvierunddreißig GmbH, Düsseldorf (Königsallee 102, 40215 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2005. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Vonhof-Stolz, Carola, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.